Auch wenn Sie nicht versichert sind, haben Sie Anspruch auf den Eltern-Kind-Pass. Sie müssen sich jedoch vor der Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Krankenkasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Mit diesem Beleg können Sie bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers die jeweiligen vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchführen.