Veranstaltungsgenehmigung

Öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Bgld. Veranstaltungsgesetzes sind allgemein zugängliche, zum Vergnügen oder zur Erbauung der Teilnehmer bestimmte Darbietungen und Einrichtungen; hiezu gehören insbesondere Theatervorstellungen, Konzerte, Musikfestivals, Ausstellungen, Tierschauen, Schaustellungen, Belustigungen, Volksfeste, Weinkosten, sportliche Wettkämpfe und Vorführungen, sowie die Aufstellung und der Betrieb von jenen Spielapparaten, die der Gesetzgebungskompetenz des Landes unterliegen.

Anmeldepflichtige Veranstaltungen sind bei der Gemeinde anzumelden.

Bgld. Veranstaltungsgesetz

 Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich Veranstaltungen

Zuständig