Home |Sitemap |Impressum |Copyright |Mail an Webmaster |Veranstaltungs-Newsletter |Barrierefreiheit
Home > Tourismus & Freizeit > Gastronomie > Index > Branchen
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeblatt 01/2024Mehr...
• Gemeindeblatt-Archiv
| A| A
Weinblütenwanderung 2024
Apr| JunMai