Home |Sitemap |Impressum |Copyright |Mail an Webmaster |Veranstaltungs-Newsletter |Barrierefreiheit
Home > Bildung & Vereine > Volksschule
Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.
Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeblatt 01/2024Mehr...
• Gemeindeblatt-Archiv
| A| A
Markt der Erde - Erste FRÜCHTE
Mai| JulJun