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Home > Gemeinde & Bürgerservice > Bürgerservice > Gebühren & Abgaben
Gemäß § 64 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 sind für die Aufstellung von Marktständen auf Öffentlichem Gut folgende privatrechtliche Entgelte festgelegt:
für Verkaufsstände pro Laufmeter EUR 1,00
Gemeindeblatt 01/2024Mehr...
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