Das Halten eines Hundes ist am Gemeindeamt meldepflichtig. Bei der Anmeldung erhält der/die HundehalterIn die Hundemarke ausgehändigt. Die Hundeabgabe wird jährlich mit der Quartalsvorschreibung verrechnet (je nach Zeitpunkt der Anmeldung auch die erstmalige Verrechnung in bar möglich).
Hundeabgabe - Nutzhunde
Hundeabgabe - außer Nutzhunde