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Ab sofort ist es möglich am eingegrenzten Platz beim Sportplatzgelände in Lutzmannsburg für das Osterfeuer abzulagern.
Es ist jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass es sich dabei nur um Ast- und Strauchwerk handeln darf.
ACHTUNG: Nicht gestattet ist die Ablagerung von Grünschnitt und Blattwerk