Friedhofsentgelte

Gemäß den Bestimmungen des Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl.Nr. 76/2018 idgF, im Zusammenhalt mit den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes, sind für die Gemeinde Lutzmannsburg folgende Friedhofsentgelte festgelegt: 
  
Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren ein Entgelt erhoben. Das Entgelt beträgt für
1.    Erdgräber für einfachen Belag          58,10 Euro
2.    Erdgräber für mehrfachen Belag    109,00 Euro 
 
Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren beträgt das (Erneuerungs-)Entgelt für 
1.    Erdgräber für einfachen Belag          36,30 Euro
2.    Erdgräber für mehrfachen Belag      72,60 Euro 
  
Für die Benützung der Leichenhallen (Aufbahrungshallen) zur Aufbahrung der Leiche ist für die ersten 2 Tage ein Entgelt von 36,30 Euro je Tag zu entrichten. Für jeden weiteren Tag 21,80 Euro.