Hundeabgaben und Hundemarke

Das Halten eines Hundes ist am Gemeindeamt meldepflichtig. Bei der Anmeldung erhält der/die HundehalterIn die Hundemarke  ausgehändigt. Die Hundeabgabe wird jährlich mit der Quartalsvorschreibung verrechnet (je nach Zeitpunkt der Anmeldung auch die erstmalige Verrechnung in bar möglich).

Hundeabgabe - Nutzhunde

Hundeabgabe - außer Nutzhunde

Zuständig