Hundeabgabe - Nutzhunde

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt10,90 € je Hund

Zuständig

Für den Bereich der Gemeinde Lutzmannsburg ist für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben. 
  
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.

Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
 
a)  Hunde unter sechs Wochen,
b)  Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz  hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden,
c)  Diensthunde der Polizei und des Bundesheeres,
d)  Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.